REACH-VERORDNUNG
Aus 4. Januar 2022 Die Verordnung ist in Kraft REACH – Verwendung von Tätowierfarben/-mischungen. Das neue Gesetz schränkt unter anderem die Verwendung bestimmter Pigmente und Konservierungsstoffe in Tätowierfarbe ein. Einer der verbotenen Stoffe ist Isopropanol. Tinten, die diesen Bestandteil enthalten, dürfen ab dem 4. Januar 2022 nicht mehr verwendet werden.
Die Pigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ haben eine Übergangszeit, nämlich bis Januar 2023.
FÜR IHR WISSEN
Die genannten Pigmente (Blau 15:3 und Grün 7) werden auch in neuen Tattoo-Compounds (neue Herstellerkollektionen) verwendet und sind ab Januar 2023 ebenfalls verboten. Neue Tinten werden noch entwickelt und werden bestehende ersetzen (auch solche in neuen Serien, ab Januar 2022).
